Persönliches Investitionskonto (OKI) für Unternehmer
Erfahren Sie, wer ein OKI eröffnen kann, wie Befreiungsgrenzen und Vermögenswertsteuer funktionieren und was die Regeln für Unternehmer in Polen bedeuten.

Zusammenfassung
Das polnische Gesetz über Persönliche Investitionskonten wurde am 13. August 2026 unterzeichnet. Nach dem am 18. August 2026 geprüften Stand war es noch nicht im polnischen Gesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschriften sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Ein polnischer Einzelunternehmer wird ein OKI als volljährige natürliche Person eröffnen können. Das OKI ist kein Geschäftskonto und macht die Besteuerung zuvor im Unternehmen erzielter Einkünfte nicht rückgängig.
Der Satz der Vermögenswertsteuer soll 2027 0,85% betragen. Die gesamte Befreiungsgrenze für begünstigte Vermögenswerte beträgt 100.000 PLN. Darin enthalten ist eine Grenze von bis zu 25.000 PLN für bestimmte Sparanlagen.
KSeF betrifft den betrieblichen Rechnungsprozess. Das OKI wird getrennt abgerechnet: Das Finanzinstitut übermittelt die erforderlichen Informationen an das Finanzamt, und der Steuerpflichtige reicht die Erklärung über das polnische e-Finanzamt ein.
Was derzeit über OKI bekannt ist
Das Persönliche Investitionskonto, auf Polnisch Osobiste Konto Inwestycyjne und kurz OKI, soll ein freiwilliges Konto für natürliche Personen sein. Es verbindet Sparen und Investieren in einem gesetzlichen Modell. Einkünfte aus OKI-Vermögenswerten sollen von der Einkommensteuer ausgenommen werden. Dafür wird eine jährliche Steuer auf den durchschnittlichen Vermögenswert oberhalb der jeweiligen Befreiung eingeführt.
Am 18. August 2026 durfte das Gesetz noch nicht als geltendes Recht bezeichnet werden. Der Sejm hatte es verabschiedet, der Senat keine Änderungen eingebracht und der Präsident es am 13. August unterzeichnet. Für den Abschluss des Verfahrens ist noch die Veröffentlichung im Gesetzblatt erforderlich. Der Gesetzestext nennt den 1. Januar 2027 als Tag des Inkrafttretens.
Status: unterzeichnet und noch nicht im Gesetzblatt veröffentlicht. Verfügbarkeit: Banken, Wertpapierhäuser, Fonds und Versicherer müssen ihre konkreten Angebote erst einführen. Erste Abrechnung: Wenn die Vorschriften planmäßig in Kraft treten, betrifft sie das Jahr 2027 und erfolgt 2028.
| Datum | Etappe | Bedeutung |
|---|---|---|
| 5. Mai 2026 | Regierung billigt den Entwurf | Das staatliche Gesetzgebungsverfahren für OKI begann. |
| 3. Juli 2026 | Sejm verabschiedet das Gesetz | 427 Abgeordnete stimmten dafür, 5 dagegen, 1 enthielt sich. |
| 22. Juli 2026 | Senat ohne Änderungen | Der Text ging nicht mit Änderungen des Senats an den Sejm zurück. |
| 13. August 2026 | Unterzeichnung durch den Präsidenten | Die offizielle Liste der Präsidentschaftskanzlei bestätigt die Unterzeichnung. |
| 1. Januar 2027 | Geplantes Inkrafttreten | Der Termin ergibt sich aus Artikel 46 und setzt die vorherige Veröffentlichung voraus. |
Inhaltsverzeichnis
Wer ein OKI eröffnen kann und welche Anlagen möglich sind
Wie die Grenzen von 25.000 PLN und 100.000 PLN funktionieren
Wie die Vermögenswertsteuer funktioniert
OKI für einen Unternehmer in der Praxis
Wie sich OKI von IKE und IKZE unterscheidet
Die wichtigste Abgrenzung für Unternehmer
Wichtigste Erkenntnisse
Die folgende Tabelle fasst die Regeln zusammen, die für Unternehmer bei der Prüfung eines OKI besonders wichtig sind.
| Punkt | Details |
|---|---|
| Person, nicht Unternehmen | Ein OKI eröffnet eine volljährige natürliche Person. Ein Einzelunternehmer schließt den Vertrag persönlich und nicht für ein eigenständiges Unternehmen. |
| Befreiungsgrenze | Der gesamte durchschnittliche Wert begünstigter Vermögenswerte kann bis zu 100.000 PLN steuerfrei bleiben. |
| Steuer auf den Wert | Der Satz von 0,85% im Jahr 2027 gilt für den durchschnittlichen Vermögenswert oberhalb der Befreiung und nicht für den erzielten Gewinn. |
| Verlust nicht verrechenbar | Ein OKI-Verlust ist kein steuerlicher Verlust nach dem polnischen Einkommensteuerrecht und mindert die gewerblichen Einkünfte nicht. |
| Getrennte Abrechnungen | KSeF betrifft Geschäftsrechnungen. Informationen und Erklärung zum OKI werden vom Finanzinstitut, Finanzamt und e-Finanzamt bearbeitet. |
Wer ein OKI eröffnen kann und welche Anlagen möglich sind
Einen OKI-Vertrag wird nur eine natürliche Person ab 18 Jahren schließen können. Auf einem Konto darf ein Anleger Vermögenswerte halten. Dieselbe Person kann jedoch mehrere Verträge schließen und mehrere OKI bei verschiedenen Instituten führen.
Für Unternehmer ist die Abgrenzung klar. Eine Person mit einem polnischen Einzelunternehmen kann Anleger sein, weil sie weiterhin eine natürliche Person ist. Eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also eine sp. z o.o., oder eine andere juristische Person kann kein eigenes OKI eröffnen. Ein Gesellschafter kann privat im eigenen Namen investieren.
Anbieter: eine polnische Bank, ein Wertpapierdienstleister, ein Investmentfonds, ein freiwilliger Pensionsfonds oder ein zugelassener Versicherer. Kontoformen: Bankkonto, Wertpapierkonto mit Geldkonto, Fondsregister, fondsgebundene Versicherung oder Konto bei einem freiwilligen Pensionsfonds. Unterlagen: Prüfen Sie vor Vertragsabschluss Bedingungen, Gebühren, Anlagekatalog und Bewertungsregeln.
Das Gesetz erlaubt unter anderem Geldmittel, staatliche Privatkundenanleihen, Fondsanteile, Aktien, Anleihen und bestimmte börsennotierte Instrumente. Das bedeutet nicht, dass jedes zulässige Instrument für die Befreiung qualifiziert ist. Der Katalog zulässiger Vermögenswerte muss von ihrer steuerlichen Behandlung unterschieden werden.
| Frage | Antwort | Bedeutung für Unternehmer |
|---|---|---|
| Wer schließt den Vertrag? | Eine volljährige natürliche Person. | Ein Einzelunternehmer unterschreibt persönlich und nicht im Namen eines getrennten Unternehmens. |
| Sind mehrere OKI möglich? | Ja, das Gesetz erlaubt mehrere Verträge. | Werte und Befreiungen werden jedoch für alle OKI des Steuerpflichtigen zusammengerechnet. |
| Ist ein Gemeinschaftskonto möglich? | Nein, ein OKI hat einen Anleger. | Ehepartner oder Geschäftspartner führen kein gemeinsames OKI. |
| Kann eine Gesellschaft ein OKI eröffnen? | Nein, wenn sie keine natürliche Person ist. | Ein Gesellschafter kann persönlich investieren, das Konto gehört aber nicht der Gesellschaft. |
| Ist jeder Vermögenswert befreit? | Nein, die Befreiung gilt für gesetzlich bestimmte Gruppen. | Prüfen Sie vor dem Kauf Einstufung, Währung und Produktbedingungen. |
Wie die Grenzen von 25.000 PLN und 100.000 PLN funktionieren
Häufig wird vereinfacht behauptet, dass 100.000 PLN steuerfrei in ein OKI eingezahlt werden können. Das Gesetz regelt etwas anderes. 100.000 PLN sind der maximale gesamte durchschnittliche Wert begünstigter Vermögenswerte, für den die Befreiung von der Vermögenswertsteuer gilt. Es handelt sich nicht um eine im Gesetz bezeichnete Einzahlungsgrenze.
Die erste Gruppe umfasst bis zu 25.000 PLN des durchschnittlichen Werts bestimmter Sparanlagen, darunter Guthaben auf einem Bankkonto in polnischen Zloty und staatliche Privatkundenanleihen. Die zweite Gruppe umfasst begünstigte Anlagewerte. Die Summe der Befreiungen beider Gruppen darf 100.000 PLN nicht überschreiten.
Sparvariante: 25.000 PLN begünstigte Sparanlagen und 75.000 PLN begünstigte Anlagewerte liegen innerhalb der Gesamtgrenze. Anlagevariante: 100.000 PLN begünstigte Anlagewerte können ohne Sparanteil befreit sein. Falsche Rechnung: 25.000 PLN plus weitere 100.000 PLN ergeben keine Befreiung von 125.000 PLN.
Maßgeblich ist der durchschnittliche Vermögenswert im Jahr über alle OKI des Steuerpflichtigen. Eine Senkung des Saldos erst am 31. Dezember garantiert daher keine Steuerfreiheit. Die Indexierung soll ab 2030 gelten. Die erste Bekanntmachung dazu soll bis zum 30. November 2029 erfolgen.
| Beispiel | Sparanlagen | Anlagewerte | Gesamte Befreiung |
|---|---|---|---|
| Nur Sparanlagen | 25.000 PLN | 0 PLN | 25.000 PLN |
| Beide Gruppen | 25.000 PLN | 75.000 PLN | 100.000 PLN |
| Nur Anlagewerte | 0 PLN | 100.000 PLN | 100.000 PLN |
| Falsches Addieren | 25.000 PLN | 100.000 PLN | Höchstens 100.000 PLN, nicht 125.000 PLN |
| Nicht begünstigte Werte | Abhängig vom Instrument | Abhängig vom Instrument | Keine automatische Befreiung nur wegen der Verwahrung im OKI |
Wie die Vermögenswertsteuer funktioniert
Einnahmen und Einkünfte aus OKI-Vermögenswerten sollen von der polnischen Einkommensteuer ausgenommen werden. Anstelle einer Steuer auf realisierte Gewinne führt das Gesetz eine Vermögenswertsteuer ein. Bemessungsgrundlage ist die Summe der durchschnittlichen Vermögenswerte auf allen OKI des Steuerpflichtigen nach Anwendung der jeweiligen Befreiungen.
Der Satz für 2027 ist im Gesetz mit 0,85% festgelegt. In den Folgejahren soll er 19% des Referenzzinssatzes der Polnischen Nationalbank vom 31. Oktober des Vorjahres betragen, mindestens jedoch 0,1%. Der Finanzminister soll den geltenden Satz bis zum 30. November bekannt geben.
Gewinn: Die Steuer hängt nicht davon ab, ob ein Vermögenswert mit Gewinn verkauft wurde. Keine Transaktion: Schon das Halten von Vermögenswerten oberhalb der Befreiung kann Steuer auslösen. Verlust: Ein Wertverlust kann nicht als einkommensteuerlicher Verlust verrechnet werden. Auszahlung: Das Gesetz verlangt weder ein Rentenalter noch eine Mindesthaltedauer.
Das Finanzinstitut soll die Information bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt übermitteln. Der Steuerpflichtige erhält die Information und eine vorbereitete Erklärung im e-Finanzamt, reicht sie vom 15. März bis zum 31. Mai ein und zahlt die Steuer bis zum 31. Mai. Bei Inkrafttreten am 1. Januar 2027 betrifft die erste reguläre Abrechnung das Jahr 2027 und erfolgt 2028.
| Element | Regel | Was Unternehmer beachten sollten |
|---|---|---|
| Satz 2027 | 0,85% | Das ist eine Steuer auf den Vermögenswert und nicht auf den Gewinn. |
| Satz in Folgejahren | 19% des NBP-Referenzzinssatzes vom 31. Oktober, mindestens 0,1% | Der Satz kann sich jährlich ändern. |
| Information des Instituts | Bis Ende Februar des Folgejahres | Das zuständige Finanzamt erhält die Information. |
| Steuererklärung | Vom 15. März bis zum 31. Mai | Die Erklärung wird über das polnische e-Finanzamt eingereicht. |
| Zahlung | Bis zum 31. Mai | Die Zahlungsfrist endet zugleich mit der Erklärungsfrist. |
| Verlust | Kein steuerlicher Verlust bei der Einkommensteuer | Er mindert weder Einkünfte des Einzelunternehmens noch andere Kapitaleinkünfte. |
OKI für einen Unternehmer in der Praxis
Nehmen wir an, ein Dienstleistungsunternehmer stellt einem Kunden eine Rechnung, erfasst die betrieblichen Einkünfte und rechnet Umsatzsteuer und Einkommensteuer nach den für sein Unternehmen geltenden Regeln ab. Nach Erfüllung dieser Pflichten verwendet er einen Teil seines eigenen Geldes für Anlagen über ein OKI.
Eine spätere Überweisung auf das OKI macht die Einkünfte aus dem Verkauf nicht rückgängig und ändert die ausgestellte Rechnung nicht. Die Einzahlung wird dadurch nicht zur Betriebsausgabe. Die besondere OKI-Regelung beginnt bei den Vermögenswerten auf dem Konto und nicht beim früheren Verkauf einer Ware oder Leistung.
Betrieblicher Verkauf: belegt durch Rechnung und Buchführung. Überweisung eigener Mittel: belegt durch Kontoauszug, aber kein Verkauf. OKI-Transaktionen: dokumentiert durch das Finanzinstitut. OKI-Steuer: von der natürlichen Person über das e-Finanzamt abgerechnet. Kosten und Gebühren: nicht ohne Prüfung des Einzelfalls automatisch im polnischen Einnahmen-Ausgaben-Buch erfassen.
Ausnahmen erfordern Vorsicht. Wenn der Steuerpflichtige beruflich mit Finanzinstrumenten handelt oder die Mittel mit Abrechnungen einer Gesellschaft verbunden sind, ist eine individuelle steuerliche und buchhalterische Prüfung erforderlich. Für ein typisches Einzelunternehmen ist eine getrennte Dokumentation von privatem OKI und betrieblichen Rechnungen am klarsten.
| Ereignis | Dokument oder Information | Ort der Abrechnung | Ist eine KSeF-Rechnung erforderlich? |
|---|---|---|---|
| Verkauf von Waren oder Leistungen durch einen Einzelunternehmer | Rechnung und Buchungsunterlagen | Buchhaltung, Umsatzsteuer und Einkommensteuer | Ja, wenn die Rechnung den geltenden KSeF-Regeln unterliegt |
| Überweisung eigener Mittel auf ein OKI | Überweisungsbeleg oder Kontoauszug | Außerhalb des Rechnungsprozesses | Nein |
| Eröffnung eines OKI | Vertrag, Bedingungen und Gebührenverzeichnis | Private Unterlagen der natürlichen Person | Nein |
| Kauf oder Verkauf eines OKI-Vermögenswerts | Transaktionsbestätigung und Abrechnung des Instituts | Aufzeichnungen des Finanzinstituts | Nein |
| Zinsen, Dividende oder Anlageergebnis | Information des Instituts | Besondere OKI-Regelung | Nein |
| Jährliche OKI-Information | Information des Finanzinstituts | Finanzamt und e-Finanzamt | Nein |
| Steuererklärung und Zahlung | Erklärung und Zahlungsbeleg | e-Finanzamt | Nein |
Wie sich OKI von IKE und IKZE unterscheidet
OKI ersetzt nicht die polnischen Altersvorsorgekonten IKE und IKZE. Alle drei Modelle sind freiwillig und dienen natürlichen Personen zum Aufbau von Vermögen. Die steuerliche Begünstigung funktioniert jedoch unterschiedlich. Die wichtigsten Unterschiede betreffen Zweck, Zugriff auf das Geld und Besteuerung.
OKI: Eine Auszahlung verlangt weder das Rentenalter noch eine Mindestsparzeit. Der durchschnittliche Wert begünstigter Vermögenswerte oberhalb der Befreiung wird jedoch jährlich besteuert. IKE: Die Befreiung von der Kapitalertragsteuer bei Auszahlung setzt Alters- und Beitragsbedingungen voraus. IKZE: Beiträge können nach den Einkommensteuerregeln vom Einkommen abgezogen werden, eine begünstigte Auszahlung unterliegt einer pauschalen Steuer von 10%.
Zugriff: OKI soll am flexibelsten sein, die Besteuerung wartet aber nicht bis zur Auszahlung. Zweck: IKE und IKZE dienen der Altersvorsorge, während OKI ein Spar- und Anlagekonto ohne Altersvoraussetzung ist. Grenzen: IKE und IKZE haben jährliche Einzahlungsgrenzen, bei OKI ist der durchschnittliche Wert der von der Steuer befreiten Vermögenswerte entscheidend.
Die Entscheidung sollte nicht auf einem einzigen Steuersatz beruhen. Vergleichen Sie Anlagehorizont, Liquidität, Einzahlungsgrenzen, Gebühren, verfügbare Anlagen und Ihre steuerliche Situation. Die drei Konten erfüllen unterschiedliche Zwecke und sind keine automatischen Ersatzprodukte.
| Merkmal | OKI | IKE | IKZE |
|---|---|---|---|
| Hauptzweck | Flexibles Sparen und Investieren | Langfristige Altersvorsorge | Langfristige Altersvorsorge mit Beitragsabzug |
| Begünstigte Auszahlung | Keine Alters- oder Mindestdauerbedingung | Grundsätzlich ab 60 oder ab 55 mit Rentenanspruch und nach Erfüllung der Beitragsbedingung | Ab 65 und nach Beiträgen in mindestens 5 Kalenderjahren |
| Steuermechanismus | Jährliche Steuer auf den durchschnittlichen Vermögenswert oberhalb der Befreiung | Befreiung von der Kapitalertragsteuer bei begünstigter Auszahlung | Beitragsabzug und 10% Steuer bei begünstigter Auszahlung |
| Wichtigste Grenze | Durchschnittlicher Wert begünstigter Vermögenswerte | Jährliche Einzahlungsgrenze | Jährliche Einzahlungsgrenze |
Die wichtigste Abgrenzung für Unternehmer
Das größte Risiko besteht nicht darin, die Namen der Anlageprodukte zu verwechseln. Problematisch ist die Vermischung einer privaten Anlageentscheidung mit betrieblichen Pflichten. Ein OKI bewirkt nicht, dass ein im Unternehmen erzielter Umsatz keine Betriebseinnahme mehr ist. Die Begünstigung betrifft ordnungsgemäß im OKI gehaltene Vermögenswerte und gilt im Rahmen einer gesonderten Steuer.
Ein polnischer Einzelunternehmer und dieselbe Person im privaten Bereich sind keine zwei getrennten Rechtspersonen. Dennoch ist eine klare Dokumentenkette sinnvoll: zuerst Rechnung und betriebliche Abrechnung, dann Überweisung eigener Mittel, anschließend Unterlagen des Finanzinstituts und eine separate Erklärung im e-Finanzamt.
Diese Trennung schafft keine neue Steuervergünstigung, verringert aber buchhalterische Unklarheiten. Sie erleichtert den Nachweis, dass die Einzahlung auf das OKI keine Betriebsausgabe war und das Anlageergebnis nicht automatisch in die Geschäftsbücher aufgenommen wurde.
Besprechen Sie vor der ersten Einzahlung die Herkunft der Mittel, den Verwendungszweck der Überweisung und die Aufbewahrung der Unterlagen mit Ihrem Buchhalter. Ungewöhnliche Fälle sollte ein Steuerberater prüfen, insbesondere bei beruflichem Handel mit Finanzinstrumenten oder Mitteln aus einer Gesellschaft.
Geschäftsrechnungen bleiben in KSeF
Die Nutzung eines OKI begründet keine Rechnungspflichten. Einzahlung, Auszahlung, Aktienkauf, Dividende und Portfoliobewertung sind keine Verkäufe, die mit einer strukturierten Rechnung dokumentiert werden. Auch eine im OKI-Vertrag angegebene polnische NIP-Steuernummer stellt keine Verbindung zu KSeF her.
Der betriebliche Prozess ist anders: Ein Unternehmer erstellt eine Rechnung im Formular oder im KI-Chat, sendet sie an KSeF und prüft das Ergebnis. KSeF für Freelancer und Einzelunternehmer beschreibt diesen Ablauf ausführlicher. Das private OKI wird getrennt über Finanzinstitut, Finanzamt und e-Finanzamt abgerechnet.
Die Analyse KSeF und JPK zeigt eine ähnliche Grenze zwischen getrennten Pflichten. Bestimmen Sie jeweils, welches Dokument entsteht, an welches System es geht und wer für die Abrechnung verantwortlich ist.
Die folgende Ansicht zeigt eine von KSeF angenommene Geschäftsrechnung in KSeFGPT. Sie zeigt weder ein OKI noch eine Integration mit einem Anlagekonto. Dargestellt ist nur der Teil der Unternehmensfinanzen, der vom privaten Anlageportfolio getrennt bleiben sollte.

Ordnen Sie Ihren betrieblichen Rechnungsprozess
Das OKI bleibt ein privates Anlagekonto. Mit KSeFGPT erstellen Sie Geschäftsrechnungen, senden sie an KSeF und prüfen ihren Status, ohne beide Bereiche zu vermischen.
KSeFGPT öffnenHäufig gestellte Fragen
Kann ein polnischer Einzelunternehmer ein OKI eröffnen?
Ja. Den Vertrag über ein OKI kann eine volljährige natürliche Person schließen. Das Gesetz schließt Personen mit einem polnischen Einzelunternehmen nicht aus. Der Inhaber nutzt das OKI jedoch als Privatperson und nicht als eigenständiges Unternehmen. Eine Gesellschaft als juristische Person ist kein Anleger im Sinne des Gesetzes.
Sind 100.000 PLN die Einzahlungsgrenze für ein OKI?
Nein. 100.000 PLN sind der maximale gesamte durchschnittliche Wert begünstigter Vermögenswerte, für den die Befreiung von der Vermögenswertsteuer gilt. Das Gesetz bezeichnet diesen Betrag nicht als Einzahlungsgrenze. Innerhalb dieses Betrags können höchstens 25.000 PLN der Befreiung auf bestimmte Sparanlagen entfallen.
Mindert ein Verlust im OKI die Steuer auf gewerbliche Einkünfte?
Nein. Das Gesetz bestimmt ausdrücklich, dass ein Verlust aus OKI-Vermögenswerten kein steuerlicher Verlust nach dem polnischen Einkommensteuerrecht ist. Er mindert weder Einkünfte aus einem Einzelunternehmen noch andere Kapitaleinkünfte. Die Vermögenswertsteuer kann auch in einem Jahr entstehen, in dem das Portfolio an Wert verliert.
Entstehen durch die Eröffnung oder Nutzung eines OKI Pflichten in KSeF?
Nein. Für OKI gelten eigenständige Regeln, und seine Nutzung begründet keine Rechnungspflichten in KSeF. Das Finanzinstitut übermittelt die für die OKI-Abrechnung erforderlichen Informationen an das Finanzamt. Die Erklärung zur Vermögenswertsteuer soll über das polnische e-Finanzamt bereitgestellt und eingereicht werden. Die Überweisung eigener Mittel auf ein OKI ist weder ein Verkauf noch eine Rechnung.
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Rechnungen in KSeFGPT ordnenQuellen
Gesetzgebungsstand, Grenzen und Fristen wurden anhand offizieller Unterlagen des polnischen Sejm, des Präsidenten der Republik Polen und der Regierung nach dem Stand vom 18. August 2026 geprüft.
- Regierung billigt den Entwurf zum Gesetz über Persönliche Investitionskonten
Polnisches Finanzministerium · abgerufen: 18. August 2026
Mitteilung des Finanzministeriums vom 5. Mai 2026 über die Annahme des Entwurfs durch den Ministerrat.
- Gesetzentwurf zu Persönlichen Investitionskonten, Verfahren 2580
Sejm der Republik Polen · abgerufen: 18. August 2026
Offizieller Verlauf des Verfahrens mit Sejm-Etappen, Abstimmung, Senatsposition und Übermittlung an den Präsidenten.
- Gesetz vom 3. Juli 2026 über Persönliche Investitionskonten
Sejm der Republik Polen · abgerufen: 18. August 2026
Der vom Sejm nach der dritten Lesung verabschiedete Text mit OKI-Regeln, Steuer, Befreiungen, Meldung und Inkrafttreten.
- Im August 2026 unterzeichnete Gesetze
Kanzlei des Präsidenten der Republik Polen · abgerufen: 18. August 2026
Offizielle Liste mit der Bestätigung, dass das OKI-Gesetz am 13. August 2026 unterzeichnet wurde.
- Information zum Gesetz über Persönliche Investitionskonten
Kanzlei des Präsidenten der Republik Polen · abgerufen: 18. August 2026
Offizielle Übersicht zu Regeln, Vermögenswerten, Gebühren, Steuer, Befreiungen und OKI-Abrechnung.
- Persönliche Investitionskonten als neue Anlage- und Sparmöglichkeit
Polnisches Finanzministerium · abgerufen: 18. August 2026
Mitteilung vom 13. August 2026 über den Zweck von OKI, die Grenzen, den Satz für 2027 und die erwartete Wirkung auf den Kapitalmarkt.
- Gesetz über individuelle Rentenkonten IKE und individuelle Altersvorsorgekonten IKZE
Gesetzblatt der Republik Polen · abgerufen: 18. August 2026
Konsolidierter Text zum Vergleich der Bedingungen von IKE und IKZE mit OKI.
- Nationales E-Rechnungssystem KSeF
Polnisches Finanzministerium · abgerufen: 18. August 2026
Offizielles Portal zum Umfang von KSeF und zum Prozess strukturierter Rechnungen.